Re: Handy einziehen - Bayerisches Handy-Verbot an Schulen kein…
handybt es dafür eine rechtliche grundlage, bzw. ist das nicht sogar
> illegal?
Tja. Dies ist eine ausgezeichnete Frage über die man sich schon seit
Jahrzehnten streitet und streiten wird.
Zentrale Frage ist dabei wie das rechtliche Verhältnis zwischen
Lehrer und Schüler ausgestaltet ist. Die Lehrmeinung geht davon aus,
dass in dem Moment wenn Schüler/in das Schulgelände betritt, er/sie
nicht mehr als betroffener Brüger, sondern als Bestandteil der
Behörde Schule anzusehen ist.
D.h. die Möglichkeiten sich gerichtlich gegen Anordnungen zu
widersetzen, werden enorm eingeschränkt (ähnlich wie ein normaler
Beamter gegenüber seinem Dienstherren). Die Anweisung das Handy
abzugeben wäre damit kein Handeln des Staates einem Bürger gegenüber,
sondern quasi ein staatsinterner Vorgang.
Wäre es anders, so könnte ein Schüler z.B. in dem Moment einer
Anweisung sofort um Aufschiebung der sofortigen Vollstreckung (hört
sich jetzt irgendwie total schlimm an) bei einem Verwaltungsgericht
bitten, was z.B. einen Suspensiveffekt bewirken würde (Schüler muss
sich bis zur der Entscheidung nicht an die Anweisung halten)
Dieses Prinzip wird nur an einigen Punkten durchbrochen: Dies ist
größtenteils das Zeugnis. Es ist ein Verwaltungsakt und kann daher
einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Keine Kommentare
Noch keine Kommentare.
Comments RSS TrackBack Identifier URI
Einen Kommentar hinterlassen
You must be logged in to post a comment.